Ein sicheres Sportumfeld
Die Teilnahme an Sport in einem sicheren Umfeld, frei von Übergriffen, sollte für alle selbstverständlich sein. Daher haben wir als Verein präventive Maßnahmen ergriffen, um unter anderem sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch so wirksam wie möglich vorzubeugen. Wir haben außerdem eine Meldestelle für den Fall von Übergriffen eingerichtet. Gemäß der „Richtlinie zur sexuellen Belästigung“ des Instituts für Sportrecht (ISR) sind Vorstandsmitglieder und Aufsichtspersonen von Sportvereinen verpflichtet, Verdachtsfälle von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch dem Sportverband zu melden.
WAS BEDEUTET DIESE MELDUNGSPFLICHT?
Die Mitglieder haben eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Verdachts auf sexuelle Belästigung oder sexuellen Missbrauch dies dem Vorstand melden müssen, es sei denn, dies ist von jemandem zumutbarerweise nicht zu erwarten.
Fahrer und Vorgesetzte
Wenn ein Vorstandsmitglied des Vereins oder Sportverbandes den Verdacht auf sexuelle Belästigung oder sexuellen Missbrauch hegt, ist es verpflichtet, dies dem Sportverband zu melden. Wenn ein/e Aufsichtsperson Kenntnis von einem solchen Fall hat oder einen Verdacht hegt, ist er/sie verpflichtet, dies dem Vorstand des Vereins zu melden. Meldungen an die Staatsanwaltschaft (ISR) gemäß Artikel 3 erfolgen über die Vertrauensperson (VCP) des Verbandes. Beim KNWU ist dies Mirjam Tuithof: mirjam.tuithof@knwu.nl oder +31 85 070 1924.
MEHR INFORMATIONEN?
Seit dem 15. April 2019 ist die neue Website des Zentrums für sicheren Sport in den Niederlanden online: www.veiligesport.nl
Hier finden Sie Informationen zu Themen wie (sexueller) Belästigung, Doping und Spielmanipulation. Auch andere Formen von Fehlverhalten, wie Mobbing, Diskriminierung und Aggression, werden thematisiert.
Auf dieser Website können Sie nachlesen, wer eine Anzeige erstatten kann, wo Sie sich hinwenden können und was Sie melden sollen.
Um zu fragen
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Bitte senden Sie diese an mirjam.tuithof@knwu.nl oder rufen Sie unter 085-070 1924 an.
VERTRAULICHE ANSPRECHPARTNER DES ZUYD-RADSTUFEN-TEAMS
Was ist eine vertrauliche Kontaktperson (VCP)?
In unserem Verband gibt es eine Vertrauensperson (VCP – Confidential Contact Person), an die sich Beschwerden über unerwünschtes Verhalten von Mitgliedern, Vorgesetzten oder Vorstandsmitgliedern wenden können. Unerwünschtes Verhalten umfasst sexuelle Belästigung wie unerwünschte Berührungen, unangemessene Bemerkungen, unerwünschte Intimität, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung. Weitere Formen unerwünschten Verhaltens sind Mobbing, Herabsetzung, Ignorieren, Ausschluss aus der Gruppe usw.
Die Aufgabe eines VCP (Visiting Control Panel) besteht darin, eine Beschwerde gemeinsam mit dem Beschwerdeführer zu prüfen und anschließend gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Bei relativ geringfügigen Verstößen kann ein VCP versuchen, die Angelegenheit in Absprache mit dem Beschwerdeführer selbst zu klären. In Zweifelsfällen und bei schwerwiegenden Vorfällen unterstützt das VCP die Kontaktaufnahme mit dem NOC/NSF, das über eine spezielle Abteilung für diesen Zweck verfügt.
Aus präventiven Gründen müssen alle Freiwilligen des Zuyd Cycling Teams, die mit gefährdeten Gruppen in Kontakt kommen und/oder direkten Kontakt zu einem hilfsbedürftigen Fahrer haben, vor Beginn ihrer Tätigkeit im Verein eine Verhaltensbescheinigung (Certificate of Conduct, VOG) vorlegen. Der Vorstand stellt den Betroffenen hierfür ein Formular zur Verfügung. Die Anforderung einer VOG erfolgt nicht aus Misstrauen, sondern ist Teil unserer Bemühungen, unerwünschtes Verhalten im Zuyd Cycling Team zu verhindern.
Innerhalb unseres Vereins wurden Hans Eliens und Natasja Jacobs (Kontakt über das Sekretariat) vom Vorstand zu VCPs ernannt.
Sie haben einen entsprechenden Kurs absolviert und sind autorisierte VCPs. Sie können sich auch bei Fragen an sie wenden.










